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   ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00   

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https://dejure.org/2000,22955
ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00 (https://dejure.org/2000,22955)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00 (https://dejure.org/2000,22955)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2000 - 1 Ca 15886/00, 1 Ca 28360/00 (https://dejure.org/2000,22955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist im Zusammenhang mit einer Krankschreibung und i.R. einer Widerklage über Erstattungsansprüche eines Arbeitgebers von Detektivkosten; Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00
    Dabei kann es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - EzA § 626 BGB Nr. 148) einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der dringende Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen oder wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attestes der Arbeit fernbleibt und sich Lohnfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt.
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus ArbG Berlin, 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. z. B. BAG vom 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - EzA § 249 BGB Nr. 23 mwN) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
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